Laubbläser sowie Laubsauger bringen mit Ihrer Arbeit einen erheblichen Nachteil mit sich – die Lautstärke. Immer wieder liest man sowohl im Internet als auch in den Nachrichten von einem Verbot von Laubbläsern. Die Spekulationen rund um ein Verbot sind daher begründet das die meisten dieser Geräte eine Lautstärke von mehr als 110 dB erzeugen. Für viele Gemeinden ist, dies eindeutig eine Lärmbelästigung. 2016 kam man in Bayern zu dem Entschluss, dass es kein Verbot in diesem Bundesland geben wird. Das Problem in diesem Fall ist, dass die rechtliche Angelegenheit beim Lärmschutz bei der EU und des Bundestags ist. Solange diese Instanzen von den Regelungen von Laubbläsern nicht abweichen, wird es künftig weiterhin im Herbst besonders laut auf den Straßen.
In anderen Ländern sieht dies etwas anders aus. Zum Beispiel gibt es seit den 70er Jahren in vielen Gemeinden in den USA ein Laubbläser Verbot. Zudem ist seitdem 01.10.2014 in den Städten Graz und Leibnitz ein Laubbläser Verbot verabschiedet worden.